Fragen und Antworten (FAQ)

  • Alter

    Du musst zwischen 16 und 26 Jahre alt sein. Menschen, die älter als 27 Jahre sind, können bei uns den BFD 27plus machen.

  • Anfangszeit

    Ein Freiwilligendienst kann bei uns jederzeit begonnen werden.

  • Arbeitszeit

    Die Arbeitszeit richtet sich nach der Regelarbeitszeit einer Vollzeittätigkeit in der Einsatzstelle. Manche Einsatzstellen erfordern Wochenend-, Nacht- oder Spätdienste. Am BFD 27plus können Freiwillige über 27 Jahren auch in Teilzeit ab 20 Stunden teilnehmen.

  • Ausbildungsplatz

    Der Freiwilligendienst gilt nicht als Ausbildung. Der Freiwilligendienst kann aber die Bewerbungschancen erheblich verbessern. Oftmals wird er auch als Vorpraktikum anerkannt und bei der Studienplatzvergabe vorteilhaft berücksichtigt.

  • Arbeitslosengeld II

    ALG II-Empfänger*innen können grundsätzlich am Freiwilligendienst teilnehmen. Während eines Freiwilligendienstes sind ALG II-Bezieher*innen nicht verpflichtet, eine Arbeit aufzunehmen. Bis auf einen Selbstbehalt wird das Entgelt auf ALG II angerechnet. Darüber hinaus können volljährige ALG II-Empfänger*innen einen Beitrag zur privaten Versicherung absetzen. Bitte fragt eure Ansprechpersonen vor Ort nach Details.

  • Bewerbung

    Ihr könnt euch direkt mit unserem Bewerbungsformular für einen Freiwilligendienst (FSJ/BFD) bewerben.

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  • Dauer

    Der Freiwilligendienst dauert in der Regel 12, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate.

  • Einsatzstellen

    Wir vermitteln je nach Interessensbereich unterschiedliche Einsatzstellen in Westfalen-Lippe. Einsatzbereiche sind zum Beispiel: Betreuung von Menschen mit Behinderung, Fahrdienste, Kinder- und Jugendhilfe, Krankenhäuser, Mobile Soziale Dienste, Psychiatrien, Rettungsdienst, Schulen und Seniorenhilfe. Du kannst in unserer Freiplatzsuche selbst nach Plätzen stöbern, die dir gefallen.

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  • Fahrtkosten

    Freiwillige im Freiwilligendienst erhalten einen Freiwilligendienst-Ausweis, der sie – wie auch ein Schüler- oder Ausbildungsnachweis – zu ermäßigten Fahrtkosten berechtigt. Teilweise gibt es auch Ermäßigungen in Kinos oder Schwimmbädern etc. – das Nachfragen lohnt sich! Die Fahrtkosten zu den Seminaren werden voll erstattet.

  • Fachhochschulreife

    Manche Bundesländer, wie beispielsweise Nordrhein-Westfalen, erkennen einen Freiwilligendienst in Verbindung mit dem vollendeten 12. Schuljahr als Fachhochschulreife an.

  • Kindergeld

    Während des Freiwilligendienstes bleibt der Kindergeldanspruch für Freiwillige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bestehen.

  • Pädagogische Begleitung und Seminare

    Freiwilligen stehen nicht nur die qualifizierten Mitarbeitenden in den Einsatzstellen mit Rat und Tat zur Seite. Auch wir beraten euch in allen Belangen rund um FSJ und BFD!

    Der Freiwilligendienst wird von pädagogischen Seminaren begleitet, die in der Regel 25 Tage umfassen. Die Seminare dienen der Reflexion des Einsatzes und vermitteln soziale, persönliche, ökologische, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen. Sie führen in den Freiwilligendienst beim DRK ein und geben einen Überblick über die Rotkreuzbewegung. Zudem können sich die Teilnehmenden eigene Themen erarbeiten, die sie persönlich interessieren. Darüber hinaus bieten die Seminare die Möglichkeit, andere Freiwillige kennenzulernen und sich mit ihnen über die Praxiserfahrungen auszutauschen.

    Für manche Einsatzbereiche werden die Freiwilligen im Freiwilligendienst von den Einsatzstellen auch durch speziell zugeschnittene Zusatzseminare geschult. Hierzu gehören z. B.: Gruppenleitungslehrgänge, Fahrtrainings und die Ausbildung zu Rettungshelfer*innen. Qualifikationen, die auch nach dem Freiwilligendienst den Lebenslauf bereichern und Berufschancen erhöhen!

    Für über 27-Jährige im BFD 27plus gibt es abweichende Regelungen, die direkt bei uns erfragt werden können.

  • Praktikum

    Der Freiwilligendienst wird auf einige sozialpflegerische und pädagogische Ausbildungen als Vorpraktikum angerechnet. Ob und in welchem Umfang dies gilt, kann bei der Ausbildungsstätte erfragt werden.

  • Sozialversicherung

    Für die Dauer des Einsatzes werden die Freiwilligen Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Falls ihr Waisenrente bezieht, müsst ihr evtl. während dem Freiwilligendienst darauf Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.

  • Studienplatz

    Wer sich auf einen Studienplatz erneut bewerben möchte, der ihm zu Beginn oder während des Freiwilligendienstes zugewiesenen wurde, hat Vorrang vor allen übrigen Bewerbenden. Der Freiwilligendienst kann auch als Wartezeit geltend gemacht werden und in manchen Fällen wird es als Vorpraktikum für einen speziellen Studiengang anerkannt. Ob und in welchem Umfang dies gilt, kann bei der jeweiligen Hochschule erfragt werden.

     

  • Studienplatz

    Wer sich für einen Studienplatz erneut bewerben möchte, der ihm zu Beginn oder während des FSJ oder BFD zugewiesen wurde, hat Vorrang vor allen übrigen Bewerbern. Die Freiwilligendienste können auch als Wartezeit geltend gemacht werden und in manchen Fällen werden sie als Vorpraktikum für einen speziellen Studiengang anerkannt. Einzelne Regelungen können an den jeweiligen Hochschulen erfragt werden.

  • Taschengeld

    Freiwillige im Freiwilligendienst erhalten ein Taschengeld in Höhe von 450 €. Erst wenn uns alle Unterlagen von dir vorliegen, können wir dir das Taschengeld überweisen. Welche Unterlagen wir von dir benötigen erfährst du hier.

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  • Urlaub

    Während des Freiwilligendienstes besteht ein Urlaubsanspruch, der sich nach dem Bundesurlaubsgesetz richtet. Wird die Dauer des Dienstes verkürzt, so verringert sich auch der Urlaubsanspruch. In allen Fällen gelten die einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen, für Jugendliche die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

  • Zeugnis und Zertifikat

    Die Einsatzstelle bzw. der Träger stellt allen Freiwilligen auf Wunsch ein individuelles Zeugnis über den geleisteten Dienst aus. Es dokumentiert das soziale Engagement, die Leistungsbereitschaft und die erworbenen Fähigkeiten und erhöht damit die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Darüber hinaus erhalten die Freiwilligen ein Zertifikat über die Teilnahme an den Seminaren.